S a t z u n g

der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Münstermaifeld 1850  e.V.


§ 1 Name und Sitz

Die Bruderschaft führt die Bezeichnung: "St. Sebastianus Schützenbruderschaft Münstermaifeld 1850 e.V." mit dem Sitz in
Münstermaifeld. Sie ist dem Zentralverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. in Köln angeschlossen.

§ 2 Zweck

Der Zweck der Bruderschaft ist:
1.   In geistiger Wehrhaftigkeit die Förderung der religiösen Lebensbetätigung.
2.   Die Vertiefung des Bruderschaftsgedankens zum Ausgleich von sozialen Spannungen.
3.   Die Bestrebung zur Gesundung des öffentlichen und privaten Lebens im Geiste christlicher Sitte und Kultur.
4.   Tatkräftige Förderung des Allgemeinwohles in verantwortungsvoller Staatsgesinnung.
5.   Pflege althergebrachten Brauchtums wie Heimat- und Schützenfeste.
6.   Erhaltung des dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspieles sowie des Schießsports.
Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Münstermaifeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§ 3 Mitglieder

Mitglied kann jede männliche Person werden, die sich zu den Satzungen der Bruderschaft bekennt. Über die Aufnahme
entscheidet die Generalversammlung in geheimer Abstimmung.

§ 4 Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:  1. Brudermeister    Geschäftsführer    Schießmeister               Fähnrich
                                                                          2. Brudermeister    Kassierer              Jungschützenmeister    Leutnant
Der geistliche Präses und der amtierende Schützenkönig sind geborene Vorstandsmitglieder. Vorstand im Sinne des § 26
BGB sind der 1. Brudermeister und der Geschäftsführer. Jeder von Ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Vorstand wird alle  4 Jahre gewählt. Bis dahin bleibt der alte Vorstand im Amt.

§ 5 Versammlungen

Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand. In dringenden und eiligen Fällen kann der 1. Brudermeister eine außer-ordentliche Versammlung einberufen. Alljährlich findet Anfang Januar eine Generalversammlung mit Jahres- und Kassen-bericht, sowie Besprechung des Programms für das laufende Jahr statt. Die Kasse wird von zwei Kassenprüfern, die von
Fall zu Fall bestellt werden, geprüft. Die Kassenprüfer berichten über das Ergebnis und beantragen ggf. die Entlastung des
Vorstands. Über die Entlastung ist abzustimmen. Die Einladungen zu Mitglieder- und Generalversammlung erfolgen acht
Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Über alle Zusammenkünfte wird ein Protokoll geführt, das
vom 1. Brudermeister und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.

§ 6 Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden durch Beschluß der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 7 Ende der Mitgliedschaft

Aus der Bruderschaft scheidet aus, wer sich schriftlich oder mündlich beim Vorstand abmeldet mit dem Tage der Abmeldung. Mitgliedsbeiträge sind bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem die Abmeldung erfolgte. Wer die Interessen der Bruderschaft gröblich verletzt oder sich sonst durch sein Verhalten für ein längeres Verbleiben in der Bruderschaft unmöglich gemacht hat, kann von der Generalversammlung mit Mehrheitsbeschluß ausgeschlossen werden. Ihm ist die Gelegenheit zu
seiner Rechtfertigung zu geben.

§ 8 Feste

Die Bruderschaft feiert einmal im Jahr ihr traditionelles Schützenfest. Am 20. Januar wird alljährlich das Patronatsfest zu
Ehren des hl. Sebastianus gefeiert. Daneben beteiligt Sie sich an den kirchlichen festen und Veranstaltungen.

§ 9 Einteilung

Zur Bruderschaft gehören aktive Schützen und Jungschützen. Jeder Jungschütze kann nach Vollendung des 18. Lebens-jahres in die Schützenklasse übernommen werden. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Daneben führt die Bruderschaft
inaktive und Ehrenmitglieder.

§ 10 Auflösung der Bruderschaft

Bei Auflösung der Bruderschaft fällt das Vereinsvermögen der Kirchengemeinde Münstermaifeld zu.

§ 11 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen, insbesondere Beschlüsse über die Auflösung der Bruderschaft bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der
Mitgliederversammlung.

Münstermaifeld, den 27. Januar 1982

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